Parteizugehörigkeit
Parteizugehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit einer Person zu einer politischen Partei. Sie kann formell durch eine Mitgliedschaft in der Partei zum Ausdruck kommen oder als informelle Identifikation oder Sympathie bestehen, die in Umfragen oder Wählerverhalten erfasst wird. Formale Mitgliedschaft umfasst Rechte und Pflichten wie die Teilnahme an Parteiveranstaltungen, das Stimmrecht bei Parteitagen und die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Die informelle Parteizugehörigkeit, oft als Parteibindung oder politische Identifikation bezeichnet, beschreibt, welche Partei eine Person persönlich bevorzugt, unabhängig von einer aktiven Mitgliedschaft. In der Praxis werden beide Erscheinungsformen in Forschung und Politik unterschieden: Die formale Mitgliedschaft stärkt interne Partizipation und gesetzliche Rechte, während die Parteizugehörigkeit als Maß für politische Loyalität und Wahlverhalten dient.
Der rechtliche Rahmen variiert je nach Land. In vielen Demokratien gelten für Parteien eigene Statuten und