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Nichtwohngebäuden

Nichtwohngebäude sind Gebäude, deren primäre Nutzung nicht dem Wohnen dient. Typische Nutzungen sind Büro- und Verwaltungsgebäude, Handels- und Dienstleistungsgebäude, Industrie- und Logistikhallen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie Hotels, Gaststätten oder kulturelle Einrichtungen.

Typen und Merkmale: Je nach Nutzung unterscheiden sich Grundriss, Raumanordnung und technische Ausstattung. Bürogebäude weisen oft

Bau- und Energieaspekte: Tragwerk und Fassade variieren je nach Anforderung und umfassen häufig Stahlbeton, Stahlrahmen oder

Regulierung und Betrieb: Nichtwohngebäude unterliegen Bauordnungen, Brandschutzvorschriften, Denkmalschutz sowie Anforderungen an Arbeits- und Umweltschutz. Eigentümer tragen

Nachhaltigkeit und Planung: Modernisierung und Renovierung gewinnen an Bedeutung. Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Nachnutzung senken

offene
Nutzflächen,
flexible
Trennwände
und
zentrale
Erschließungskonzepte
auf.
Handelsgebäude
konzentrieren
sich
auf
Verkaufsflächen
und
Sichtbarkeit;
Industrie-
und
Logistikgebäude
zeichnen
sich
durch
hohe
Hallenräume
und
große
Anfahrtswege
aus;
Bildungs-
und
Gesundheitsbauten
erfordern
sektorenspezifische
Räume
wie
Klassenräume,
Labore
oder
OP-Räume.
Öffentliche
Einrichtungen
müssen
Barrierefreiheit,
Sicherheits-
und
Organisationsstrukturen
berücksichtigen.
Mischbau.
Die
technische
Gebäudeausrüstung
umfasst
Heizung,
Lüftung,
Klimatisierung,
Beleuchtung
und
Brandschutz.
In
Deutschland
ist
die
Energieeffizienz
gesetzlich
geregelt;
der
Energieausweis
gibt
Aufschluss
über
Verbrauch
oder
Bedarf.
Seit
dem
Gebäudeenergiegesetz
gilt
dies
sowohl
für
Neubauten
als
auch
für
Vermietungen.
Verantwortung
für
Betriebskosten,
Instandhaltung
und
Sicherheit.
Mietverträge
unterscheiden
oft
nach
Nutzfläche,
Lage
und
Nutzungsart.
Betriebskosten
und
Emissionen.
Zertifizierungen
wie
DGNB,
BREEAM
und
LEED
dienen
als
Orientierung
für
nachhaltiges
Planen
und
Bewerten,
wobei
DGNB
in
Deutschland
eine
verbreitete
Rolle
spielt.