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Namensliste

Namensliste, wörtlich übersetzt als „Name Liste“, ist eine Liste von Personen, die zu einem bestimmten Zweck erfasst und identifiziert werden soll. Der Begriff setzt sich aus Namens und Liste zusammen und wird in vielen Kontexten verwendet, in denen Organisationen oder Institutionen Teilnehmende, Mitglieder oder Berechtigte festhalten müssen.

Verwendung und Kontexte

Namenslisten kommen in Verwaltung, Bildung, Vereinen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz. Typische Anwendungen sind Anwesenheits-

Inhalte und Varianten

Eine Namensliste enthält in der Regel Namen und ggf. weitere Identifikatoren wie Geburtsdatum, Zugehörigkeit, Funktion oder

Datenverarbeitung und Schutz

Da Namenslisten personenbezogene Daten darstellen, unterliegen sie meist Datenschutzgesetzen und -richtlinien. Grundprinzipien sind Zweckbindung, Datenminimierung, Genauigkeit,

Siehe auch

Roster, Anwesenheitsliste, Verteilerliste.

oder
Zugangskontrollen,
Mitglieder-
oder
Teilnehmerverzeichnisse,
Verteilerlisten,
Personal-
oder
Projektzuordnungen
sowie
Listen
der
Wahlberechtigen
oder
Versammlungs-
bzw.
Ausschussteilnehmer.
In
der
genealogischen
Forschung
und
historischen
Aufzeichnung
spielen
Namenslisten
ebenfalls
eine
wichtige
Rolle,
zum
Beispiel
in
Standesamts-
oder
Zivilregisterbeständen.
Kontaktdaten.
Je
nach
Zweck
variiert
der
Umfang
der
Angaben:
einfache
Namenslisten
reichen
oft
aus,
während
ausführliche
Listen
zusätzliche
Merkmale
zur
Zuordnung
oder
Kommunikation
enthalten.
Zugriffsbeschränkungen
und
sichere
Aufbewahrung.
Bei
sensiblen
Anwendungen
oder
öffentlich
zugänglichen
Listen
sind
entsprechende
Rechtsgrundlagen
und
Einwilligungen
zu
beachten.