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Materialmängeln

Materialmängel bezeichnet Mängel, die aus fehlerhaften Materialien resultieren und die Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit eines Produkts oder Bauteils beeinträchtigen. Im Gegensatz zu Mängeln, die durch Verarbeitung oder Planung bedingt sind, betreffen Materialmängel das Material selbst oder seine Zusammensetzung. Sie können bereits bei der Lieferung vorhanden sein (offene Mängel) oder erst später sichtbar werden (latente Mängel). Typische Bereiche sind Werkstoffe wie Metall, Holz, Beton, Kunststoff oder Verbundstoffe, bei denen Verunreinigungen, Verformungen, Risse oder unzureichende Eigenschaften vorliegen.

Beispiele für Materialmängel sind Metall mit erhöhtem Verunreinigungsgrad, Holz mit verstecktem Split oder Schädlingsbefall, Beton mit

Rechtlich fallen Materialmängel je nach Rechtsordnung überwiegend unter den Bereich der Sachmängel. Beim Kauf oder Werkvertrag

Zur Vermeidung von Materialmängeln erfolgen strenge Materialprüfungen, Zertifizierungen und Qualitätsmanagement in der Lieferkette, inklusive Materialprüfberichten, Herkunftsnachweisen

falschem
Zuschlag
oder
Kunststoff
mit
unzulässigen
Eigenschaften.
Materialmängel
können
die
Tragfähigkeit,
Haltbarkeit
oder
Sicherheit
eines
Produkts
erheblich
beeinträchtigen
und
damit
Auswirkungen
auf
Nutzung
und
Verkehrstüchtigkeit
haben.
stehen
dem
Käufer
grundsätzlich
Gewährleistungsrechte
zu,
etwa
Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung;
ist
diese
Nacherfüllung
unverhältnismäßig
oder
unmöglich,
können
Minderung
des
Kaufpreises,
Rücktritt
oder
Schadensersatz
in
Frage
kommen.
Die
Verjährungsfristen
variieren;
in
Deutschland
beträgt
die
gesetzliche
Gewährleistungsfrist
für
neue
Waren
in
der
Regel
zwei
Jahre.
Zusätzlich
können
Ansprüche
aus
Produkthaftung
oder
Garantie
bestehen,
wenn
der
Mangel
auf
fehlerhaftes
Material
zurückzuführen
ist.
und
geeigneten
Abnahmeprozessen.