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Marktteilnehmerdirekt

Marktteilnehmerdirekt ist ein Begriff aus der deutschsprachigen Wirtschaftsliteratur, der eine Form des Marktzugangs und der Interaktion zwischen Marktteilnehmern beschreibt, bei der Transaktionen oder der Informationsaustausch direkt zwischen den beteiligten Parteien erfolgen. Der Ausdruck ist kein rechtlich verbindlicher Fachbegriff, sondern eine konzeptionelle Beschreibung, die je nach Kontext unterschiedlich ausgelegt wird.

Typisch umfasst Marktteilnehmerdirekt Direktverhandlungen, direkte Preisfindung und direkte Kommunikationswege zwischen Käufern, Verkäufern, Emittern oder Investoren, ohne

Anwendungsfelder: Im Finanzwesen bedeutet Direktzugang oft Direct Market Access (DMA), bei dem Orders direkt an Handelsplätze

Vorteile: geringere Transaktionskosten, schnellere Abwicklung, bessere Preistransparenz, flexiblere Vertragsgestaltung. Nachteile: erhöhtes Gegenparteirisiko, größerer Abstimmungsbedarf, Compliance-Aufwand,

Regulierung und Governance: Direktzugang unterliegt in regulierten Märkten oft speziellen Regeln zu Transparenz, Meldung und Risikokontrollen.

oder
mit
nur
geringen
Mitteln
von
Zwischenhändlern.
übermittelt
werden.
Im
Beschaffungswesen
beschreibt
es
direkte
Lieferantenbeziehungen
ohne
Umweg
über
Zwischenhändler.
Im
Energiehandel
schließen
bilaterale
Verträge
direkte
Abnahmen
zwischen
Erzeugern
und
Verbrauchern
ein.
In
digitalen
Marktplätzen
ermöglichen
P2P-Plattformen
direkte
Transaktionen
zwischen
Endkunden
oder
Unternehmen.
potenzielle
Liquiditätsrisiken,
geringere
Standardisierung.
In
der
Beschaffung
gelten
Vergabe-
und
Vertragsvorschriften
sowie
Datenschutz-
und
Sicherheitsanforderungen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
stark
je
Branche
und
Rechtsraum.