Mandantenakten
Mandantenakten bezeichnet die Gesamtheit der Unterlagen, die ein Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater im Rahmen der Mandatsführung zu einem Mandanten anlegt und führt. Sie dienen der Dokumentation des Auftrags, der Nachverfolgbarkeit von Entscheidungen und der rechtlichen Vertretung. Mandantenakten können als physische Ordner oder als digitale Akte in einem Aktenverwaltungssystem geführt werden.
Der Inhalt einer Mandantenakte umfasst in der Regel Korrespondenz, Schriftsätze, Verträge und Vereinbarungen, Gerichtsdokumente, Belege, Rechnungen,
Rechtliche und ethische Grundlagen
Die Führung von Mandantenakten unterliegt der Schweigepflicht und dem Berufsgeheimnis. Zusätzlich finden sich datenschutzrechtliche Vorgaben (DSGVO/DSG)
Zugriff, Sicherheit und Integrität
Der Zugriff auf Mandantenakten ist auf autorizierte Personen beschränkt. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen umfassen Zugangskontrollen, Verschlüsselung, regelmäßige Backups,
Aufbewahrungsfristen richten sich nach nationalem Recht, Dokumenttyp und steuerlichen Vorgaben; sie können mehrere Jahre betragen. Nach