Löschrecht
Löschrecht, auch als Recht auf Löschung oder Recht auf Vergessenwerden bezeichnet, ist ein Grundsatz des Datenschutzes. Es erlaubt Personen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Europäischen Union bildet Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zentrale Rechtsgrundlage; in Deutschland wird er durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Anwendungsbereich: Das Löschrecht gilt, sobald die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig ist, die Datenerhebung oder -speicherung nicht
Verpflichtungen des Verantwortlichen: Der Verantwortliche muss die Löschung unverzüglich, in der Regel binnen eines Monats, vornehmen
Ausnahmen: Das Recht ist nicht absolut. Die Löschung kann ausgeschlossen oder eingeschränkt sein, etwa wenn die
Auswirkungen: In der Praxis betrifft das Löschrecht insbesondere Diensteanbieter, Webseitenbetreiber und Plattformen, die personenbezogene Daten speichern.