Lizenzinhabers
Lizenzinhaber bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen eines Lizenzvertrags das Recht erhält, ein urheberrechtlich, patentrechtlich oder anderweitig geschütztes Gut zu nutzen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Der Eigentümer des Schutzrechts bleibt in der Regel Besitzer des Rechts, während der Lizenzinhaber die definierten Nutzungsrechte erwirbt. Die Vereinbarungen richten sich nach dem Vertrag, oft ergänzt durch einschlägige Rechtsvorschriften im Bereich Urheber-, Marken-, Patent- oder Wettbewerbsrecht.
Lizenzen unterscheiden sich nach Umfang und Bedingungen: Sie können exklusiv oder nicht-exklusiv, zeitlich befristet oder unbefristet,
Beispiele verdeutlichen die Praxis: Ein Softwarehersteller gewährt einem Unternehmen eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software
Zu den Rechtsfolgen gehören die Einhaltung der vertraglichen Beschränkungen, mögliche Kündigung bei Verstoß, Schadensersatzforderungen oder Rechtsstreitigkeiten.