Landrechte
Landrechte bezeichnet die rechtlichen Ansprüche an Boden und die darauf befindlichen Ressourcen wie Wasser, Infrastruktur und Ernteerträge. Sie umfassen formelle Eigentumsrechte, Nutzungsrechte sowie Beschränkungen und Pflichten, die durch Verfassung, Zivilrecht oder Gewohnheitsrecht festgelegt sind. In vielen Rechtsordnungen unterscheidet man zwischen Eigentum (Eigentumsrecht), Besitz (Besitz) und verschiedenen Nutzungsrechten wie Nießbrauch, Erbbaurecht oder Grunddienstbarkeiten. Darüber hinaus kann es gemeinschaftlich genutztes Land oder staatlich verwaltete Flächen geben.
Die Absicherung von Landrechten erfolgt oft durch Register wie Grundbuch, Kataster oder andere Verwaltungsdatenbanken, was Rechtssicherheit,
Herausforderungen sind unsichere Zugehörigkeit, unklare Grundrisse, Landkonflikte, Vertreibung und Land Grabbing, unzureichender Rechtszugang für benachteiligte Gruppen
Ein praktischer Bezug: Landrechte beeinflussen Landwirtschaft, Wohnungsbau, Infrastrukturprojekte und Umweltmanagement. Starke Landrechte verbessern Investitionssicherheit, soziale Gerechtigkeit