Kostenteilung
Kostenteilung bezeichnet die Verteilung von Kosten auf mehrere Parteien, die gemeinsam von einer Leistung, einem Projekt oder einer Ressource profitieren oder an deren Nutzung beteiligt sind. Ziel ist eine faire, nachvollziehbare und effiziente Lastenverteilung, die Anreize steuert und finanzielle Risiken begrenzt. Die Aufteilung erfolgt nach vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlicher Vorgaben oder anhand von Nutzungs- bzw. Leistungskenngrößen. Typische Verfahren sind prozentuale Zuschläge (pro rata), feste Teilbeträge oder nutzungsabhängige Sätze. Häufig genutzte Instrumente sind Kostenverteilungsschlüssel, Kostenarten- und Kostenstellenrechnung sowie Aktivitätenbasierte Kostenzuordnung.
Im Gesundheitswesen beschreibt Kostenteilung das Verhältnis von Kosten zwischen Versicherten, Krankenkassen und ggf. dem Staat. Typische
In Unternehmen und öffentlichen Organisationen wird Kostenteilung genutzt, um Gemeinkosten (z. B. Verwaltung, Infrastruktur) auf Kostenträger,
Herausforderungen bestehen in der Ermittlung geeigneter Verteilungsschlüssel, dem Aufwand der Abrechnung und möglichen Verzerrungen durch Anreizstrukturen.