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Versicherungsart

Versicherungsart bezeichnet in der Versicherungswirtschaft die Kategorie einer Versicherung, die den Anwendungszweck, den Gegenstand des Risikos und den Versicherungsschutz festlegt. Sie dient dazu, ähnliche Risiken zu bündeln und Policen nach ihrem Leistungszweck zu unterscheiden. Die Festlegung der Versicherungsart beeinflusst Prämien, Vertragslaufzeiten, Ausschlüsse und die Art der Schadenregulierung.

Gängige Versicherungsarten umfassen Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Gebäude-, Hausrat- und Fahrzeugversicherungen sowie Spezialversicherungen wie Rechtsschutz oder

Zwischen Versicherungsarten unterscheidet man oft in gesetzliche, private bzw. freiwillige Formen; einige Arten sind gesetzlich vorgeschrieben

Für Verbraucher und Unternehmen dient die Kennzeichnung der Versicherungsart einer besseren Orientierung, Vergleichbarkeit und Auswahl von

Berufshaftpflicht.
Innerhalb
einer
Versicherungsart
können
verschiedene
Tarife
oder
Deckungsgrade
existieren.
oder
stark
reguliert,
zum
Beispiel
die
Kfz-Haftpflichtversicherung
im
Straßenverkehr.
Andere
werden
privat
abgeschlossen,
um
zusätzlichen
Schutz
oder
bessere
Konditionen
zu
ermöglichen.
Policen.