Versicherungsart
Versicherungsart bezeichnet in der Versicherungswirtschaft die Kategorie einer Versicherung, die den Anwendungszweck, den Gegenstand des Risikos und den Versicherungsschutz festlegt. Sie dient dazu, ähnliche Risiken zu bündeln und Policen nach ihrem Leistungszweck zu unterscheiden. Die Festlegung der Versicherungsart beeinflusst Prämien, Vertragslaufzeiten, Ausschlüsse und die Art der Schadenregulierung.
Gängige Versicherungsarten umfassen Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Gebäude-, Hausrat- und Fahrzeugversicherungen sowie Spezialversicherungen wie Rechtsschutz oder
Zwischen Versicherungsarten unterscheidet man oft in gesetzliche, private bzw. freiwillige Formen; einige Arten sind gesetzlich vorgeschrieben
Für Verbraucher und Unternehmen dient die Kennzeichnung der Versicherungsart einer besseren Orientierung, Vergleichbarkeit und Auswahl von