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Spezialversicherungen

Spezialversicherungen bezeichnet eine Gruppe von Versicherungsverträgen, die auf besondere, oft risikoreiche oder ungewöhnliche Risiken zugeschnitten sind und über das Standardportfolio von Privat- oder Firmenversicherungen hinausgehen. Sie richten sich sowohl an Privatpersonen mit individuellen Bedürfnissen als auch an Unternehmen, die spezifische Gefährdungen tragen.

Die Policen zeichnen sich durch eine maßgeschneiderte Risikoanalyse, flexible Deckungen und oft modulare Bausteine aus. Das

Typische Beispiele für Spezialversicherungen sind Cyberversicherungen, Kunst- und Sammlungsversicherungen, Transport- und Logistikversicherungen, Bauleistungs- und Infrastrukturversicherungen, D&O-Versicherungen

Zielgruppen sind Unternehmen aus Branchen mit hohen Vermögenswerten oder speziellen Risikoprofilen, KMU mit komplexen Bedrohungen sowie

Underwriting
erfolgt
häufig
durch
spezialisierte
Versicherer
oder
Makler,
mit
detaillierten
Risikobewertungen,
individuellen
Ausschlüssen,
Selbstbeteiligungen
und
teilweise
längeren
Vertragslaufzeiten.
Prämien
ergeben
sich
aus
dem
spezifischen
Risiko,
der
Schadenhistorie,
der
Deckungssumme
und
vertraglich
vereinbarten
Konditionen.
Im
Schadensfall
orientiert
sich
die
Leistungszahlung
am
vertraglich
festgelegten
Deckungsumfang.
(für
Führungskräfte),
Umwelt-
und
Produkthaftpflichtversicherungen
sowie
Veranstaltungs-
oder
Eventversicherungen.
Neben
individuellen
Produkten
können
auch
maßgeschneiderte
Lösungen
für
komplexe
Lieferketten,
Großprojekte
oder
kulturelle
Einrichtungen
angeboten
werden.
Privatpersonen,
die
außergewöhnliche
Gegenstände
oder
Risiken
absichern
möchten.
Regulierung
und
Aufsicht
variieren
nach
Rechtskreis;
in
Deutschland
unterliegen
Spezialversicherungen
der
allgemeinen
Versicherungsaufsicht
(BaFin)
sowie
den
jeweiligen
vertraglichen
Vereinbarungen.
Spezialversicherungen
ergänzen
konventionelle
Policen,
indem
sie
Lücken
schließen
und
individuell
zugeschnittenen
Risikomagement
unterstützen.