Leistungszahlung
Leistungszahlung bezeichnet die Auszahlung von finanziellen Leistungen durch öffentliche Stellen, Sozialversicherungsträger oder Arbeitgeber an Berechtigte. Sie umfasst Geldleistungen, die aufgrund gesetzlicher Ansprüche oder vertraglicher Vereinbarungen erbracht werden. Ziel ist die Sicherstellung von Existenzminimum, sozialer Absicherung oder Unterstützung in bestimmten Lebenslagen.
Im deutschen Sozialrecht wird der Begriff durch das Sozialleistungsrecht getragen. Leistungszahlungen entstehen aus Bereichen wie Arbeitslosigkeit,
Verfahren: Leistungen sind in der Regel durch einen Antrag, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidung und schließlich Auszahlung
Beispiele: Arbeitslosengeld I und II, Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente), Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung, Pflegegeld. In privaten Verträgen kann
Etymologie: Leistung bedeutet hier Anspruch bzw. Leistungserbringung; Zahlung bezieht sich auf die Überweisung der finanziellen Mittel.