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Kostenart

Eine Kostenart bezeichnet eine einzelne Kategorie innerhalb der Kostenartenrechnung. Kostenarten dienen der systematischen Erfassung und Gliederung von Kosten nach ihrer Ursache, Herkunft oder Natur, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen. Typische Kostenarten sind Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen, Energie- und Fremdleistungskosten sowie Transport- und Verwaltungsaufwendungen. In der Praxis werden Kostenarten oft in Primäre Kosten und Sekundäre Kosten unterschieden. Primäre Kosten ergeben sich aus externen Beschaffungen (Material, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, externe Dienstleistungen). Sekundäre Kosten entstehen durch innerbetriebliche Leistungsverrechnung und werden zwischen Kostenstellen oder Kostenträgern weiterbelastet.

Kostenarten bilden oft die erste Gliederungsebene der Kosten- und Leistungsrechnung. Sie dienen der späteren Zurechnung von

Beispiele aus der Praxis: Materialkosten umfassen Rohstoffe und Handelswaren; Personalkosten umfassen Gehälter, Löhne und Sozialleistungen; Abschreibungen

Zusammenfassend schafft die Kostenartenrechnung Transparenz über die verschiedenen Kostenarten und liefert die Grundlage für weitere Kostenanalysen,

Kosten
zu
Kostenstellen
(Kostenstellenrechnung)
und
Kostenträgern
(Kostenträgerrechnung).
Durch
die
Unterscheidung
nach
Kostenarten
lässt
sich
feststellen,
welche
Kostenarten
die
größten
Aufwendungen
verursachen,
und
wie
sich
Kostenstrukturen
im
Zeitverlauf
verändern.
betreffen
Maschinen
und
Gebäude;
Energiekosten
und
Fremddienstleistungen
gehören
ebenfalls
dazu.
Budgetierung,
Preisgestaltung
und
Wirtschaftlichkeitskontrollen.