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Investitionsverträgen

Investitionsverträge (Investitionsabkommen) sind völkerrechtliche Abkommen, die zwischen Staaten geschlossen werden und den Schutz, die Förderung und die Regulierung grenzüberschreitender Investitionen regeln. Sie zielen darauf ab, verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen und das politische Risiko für ausländische Kapitalanlagen zu verringern. Zu den verbreitetsten Formen gehören bilaterale Investitionsverträge (BITs) sowie multilaterale Abkommen im Rahmen regionaler oder globaler Handels- und Investitionsordnungen.

Inhaltlich umfassen Investitionsverträge typischerweise Bestimmungen zu Definitionen, dem Anwendungsbereich und dem Schutz von Investitionen, darunter faire

Ein zentrales Element ist die Möglichkeit des Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS): Investoren können bei Streitigkeiten mit dem Aufnahmestaat

Kritikpunkte umfassen Bedenken hinsichtlich Souveränität und Regulierungsspielraum sowie Kosten und Transparenz, während Befürworter Investitionsförderung, wirtschaftliche Entwicklung

und
gerechte
Behandlung,
vollständiger
Schutz
und
Sicherheit,
nationale
Behandlung
und
Meistbegünstigung.
Sie
regeln
auch
den
Schutz
vor
Enteignung
bzw.
die
Pflicht
zu
einer
angemessenen
Entschädigung,
sowie
den
freien
Transfer
von
Investitionsmitteln.
Darüber
hinaus
enthalten
sie
oft
Transparenzpflichten,
Ausnahmen
sowie
Regelungen
zum
Rechts-
und
Investitionsschutz
in
besonderen
Sektoren.
gerichtliche
oder
außergerichtliche
Schiedsverfahren
anstreben,
häufig
nach
ICSID-Regeln,
UNCITRAL-Verfahren
oder
ähnlichen
Mechanismen.
Viele
Abkommen
versuchen,
ISDS
zu
reformieren,
zu
ergänzen
oder
in
manchen
Fällen
durch
staatliche
Gerichtswege
zu
ersetzen
oder
zu
beschränken.
und
Kapitalzufluss
betonen.
Die
Praxis
variiert
je
nach
Vertrag,
Rechtsordnung
und
Reformstand.