Meistbegünstigung
Die Meistbegünstigung (englisch: Most-Favored-Nation, MFN) ist ein grundlegendes Prinzip des internationalen Handelsrechts. Kern dieser Regelung ist die Verpflichtung von Staaten, kommerzielle Vorteile, die einem Handelspartner gewährt werden, unverzüglich und bedingungslos auch allen anderen Vertragspartnern zu gewähren. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung bildet einen der Pfeiler des Welthandelssystems und ist in Artikel I des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) sowie in anderen WTO-Übereinkommen verankert. Unter Meistbegünstigung fallen insbesondere die Behandlung von Import- und Exportzöllen, Steuern und sonstigen Abgaben. Die Regelung umfasst auch Verwaltungsbestimmungen und alle Anforderungen, die sich auf den Verkauf, die Lieferung oder den Vertrieb von Waren auswirken. Von der Meistbegünstigungspflicht ausgenommen sind hingegen regionale Freihandelszonen und Zollunionen, welche nach Artikel XXIV GATT explizit erlaubt sind. Weitere Ausnahmen bestehen für Entwicklungs- und am wenigsten entwickelte Länder, denen durch Sonder- und Differenzierungsregelungen größere Handlungsspielräume eingeräumt werden. Trotz dieser Ausnahmen bleibt die Meistbegünstigung das zentrale Instrument zur Sicherung eines vorhersehbaren, stabileren und diskriminierungsfreien Welthandelssystems.