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Investitionsschutz

Investitionsschutz bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften und Mechanismen, die Investitionen im Ausland vor politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken schützen. Ziel ist es, Investoren Sicherheit zu geben, Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und Investitionen zu fördern. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus nationalem Recht des Investitionsstandorts sowie aus völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen, insbesondere bilaterale Investitionsverträge (BITs) und multilaterale Abkommen. In der Europäischen Union kann auch Binnenmarktrecht eine Rolle spielen.

Zu den zentralen Schutzstandards gehören fair and equitable treatment (angemessene und gerechte Behandlung), full protection and

Zur Durchsetzung dienen häufig Investor-State-Dispute-Settlement-Verfahren (ISDS) oder andere Schiedswege nach UNCITRAL-Regeln oder dem ICSID-System. Staatenliche Instanzen

Politisches Risikomanagement ergänzt den Schutz durch Versicherungseinrichtungen wie die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) des Weltbankensystems,

Kritik am Investitionsschutz betrifft Transparenz, Souveränität und das Spannungsverhältnis zwischen Investorenschutz und staatlichem Regulierungsspielraum. Befürworter sehen

security
sowie
der
Schutz
vor
direkter
oder
indirekter
Enteignung
(Expropriation)
mit
angemessener
Abfindung.
Oft
enthalten
Abkommen
auch
Diskriminierungsverbot
(Nationalbehandlung,
Meistbegünstigung)
und
Rechte
zur
Übertragung
von
Gewinnen
oder
Kapitalrückführung.
Der
Investitionsschutz
erstreckt
sich
auf
Direktinvestitionen,
Vermögenswerte,
Unternehmen
sowie
damit
verbundene
Rechte.
und
Schiedsgerichte
prüfen
Verletzungen
von
Schutzpflichten;
Entscheidungen
können
Schadenersatz,
Rückführung
oder
Anpassungsmaßnahmen
umfassen.
um
Risiken
wie
Enteignung,
Krieg
oder
Währungskrisen
abzusichern.
darin
eine
Stimulierung
grenzüberschreitender
Investitionen
und
wirtschaftlicher
Entwicklung.