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Inkassorechte

Inkassorechte umfassen die Rechtsbefugnisse von Gläubigern und Inkassounternehmen, Forderungen einzutreiben, Mahnungen zu versenden und bei Bedarf gerichtliche Schritte einzuleiten. Sie basieren auf vertraglichen Ansprüchen oder gesetzlichen Forderungen, etwa aus Kauf-, Miet- oder Gebührenverträgen.

In Deutschland gründen sich Inkassorechte auf das BGB (Verzug, Zinsansprüche), die ZPO (Mahnverfahren) und das Zwangsvollstreckungsrecht.

Typischer Ablauf: Zahlungserinnerung oder Mahnung; fristgerechte Aufforderung; reagiert der Debitor nicht, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet

Pflichten und Grenzen: Inkassounternehmen müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten, dürfen Debitoren nicht unzulässig belästigen oder

Zusammenfassung: Inkassorechte ermöglichen die Durchsetzung von berechtigten Forderungen unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Diese Informationen ersetzen keine

Daneben
regeln
Gewerbeordnung
§
34c
GewO
die
Erlaubnispflicht
für
Inkassounternehmen;
Datenschutz
(DSGVO)
schützt
Debitorendaten.
werden,
um
einen
Mahnbescheid
zu
erwirken.
Danach
ist
je
nach
Reaktion
der
Sachlage
eine
Vollstreckung
möglich.
Debitoren
dürfen
Forderungen
prüfen,
Belege
anfordern
und
ggf.
Ratenzahlungen
vereinbaren.
Verjährung
beachten.
drohen;
sie
müssen
Identität,
Rechtsweg
und
Berechtigung
offenlegen.
Debitoren
haben
Rechte
auf
Prüfung,
Widerspruch
und
angemessene
Fristen.
individuelle
Rechtsberatung.
Für
konkrete
Fragen
konsultieren
Sie
einen
Rechtsanwalt.