Inkassorechte
Inkassorechte umfassen die Rechtsbefugnisse von Gläubigern und Inkassounternehmen, Forderungen einzutreiben, Mahnungen zu versenden und bei Bedarf gerichtliche Schritte einzuleiten. Sie basieren auf vertraglichen Ansprüchen oder gesetzlichen Forderungen, etwa aus Kauf-, Miet- oder Gebührenverträgen.
In Deutschland gründen sich Inkassorechte auf das BGB (Verzug, Zinsansprüche), die ZPO (Mahnverfahren) und das Zwangsvollstreckungsrecht.
Typischer Ablauf: Zahlungserinnerung oder Mahnung; fristgerechte Aufforderung; reagiert der Debitor nicht, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet
Pflichten und Grenzen: Inkassounternehmen müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten, dürfen Debitoren nicht unzulässig belästigen oder
Zusammenfassung: Inkassorechte ermöglichen die Durchsetzung von berechtigten Forderungen unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Diese Informationen ersetzen keine