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Inflationsanpassung

Inflationsanpassung bezeichnet die automatische oder vertraglich vereinbarte Anpassung von monetären Größen an Veränderungen des Preisniveaus infolge von Inflation. Ziel ist es, die reale Kaufkraft von Einkommen, Leistungen oder Verträgen zu erhalten und zu verhindern, dass steigende Preise zu schleichender Abwertung führen.

Es gibt verschiedene Formen der Inflationsanpassung. Häufig handelt es sich um eine automatische Indexierung oder eine

Typische Anwendungsbereiche sind Löhne und Gehälter in Tarifverträgen, Renten und andere soziale Leistungen, Mietzahlungen sowie vertraglich

Bei der Berechnung wird zunächst der relevante Inflationsindex bestimmt, anschließend die prozentuale Veränderung seit dem Basisjahr

Vorteile einer Inflationsanpassung sind der Erhalt der Kaufkraft und weniger realer Einkommensverlust. Nachteile können höhere Kosten

vertraglich
vereinbarte
Indexierung,
occasionally
auch
gesetzlich
geregnet.
Dabei
wird
üblicherweise
ein
Preis-
oder
Inflationsindex
herangezogen,
zum
Beispiel
der
Verbraucherpreisindex
(VPI)
oder
ein
vergleichbarer
Harmonized
Index
of
Consumer
Prices.
Die
Anpassung
erfolgt
in
regelmäßigen
Abständen,
meist
jährlich,
oft
mit
einem
festgelegten
Referenzzeitraum
und
teils
mit
Verzögerungen
(Lags).
festgelegte
Preise
für
Waren
und
Dienstleistungen.
Auch
Schuldenverträge
können
mit
einer
Zins-
oder
Tilgungsanpassung
an
Inflation
gekoppelt
sein.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Rechtsraum,
Branche
und
Vertrag:
Basisjahre,
Änderungsraten,
Ober-
und
Untergrenzen
sowie
Ausnahmen
können
festgelegt
werden.
ermittelt
und
dieser
Prozentsatz
auf
den
Grundbetrag
angewendet.
Oft
gelten
Obergrenzen,
Untergrenzen
oder
zeitliche
Verzögerungen,
um
extreme
Ausschläge
zu
mildern.
für
Arbeitgeber,
Mieter
oder
Verbraucher
bedeuten
und
potenziell
zu
Preis-
bzw.
Lohnspiralen
beitragen,
wenn
Indexierung
großflächig
erfolgt.