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Hypothekenformen

Hypothekenformen bezeichnet im Immobilienkreditwesen die Instrumente, mit denen ein Kredit durch ein Grundstück oder eine Immobilie lastet. In Deutschland unterscheiden Rechtsanwender primär zwei dingliche Sicherheiten: Hypothek und Grundschuld. Eine Hypothek verknüpft das Grundpfandrecht unmittelbar mit dem gesicherten Darlehen; die Grundschuld ist ein abstraktes Sicherungsrecht, das auch für andere Darlehen verwendet werden kann, ohne dass die Grundschuld neu bestellt werden muss. Wegen ihrer größeren Flexibilität dominiert die Grundschuld heute den Markt; Hypotheken werden noch in historischen Verträgen oder bestimmten Konstellationen genutzt.

Zu den gängigen Darlehensformen, die typischerweise hypothekarisch gesichert werden, gehören Annuitätendarlehen, Endfällige Darlehen und Tilgungsdarlehen. Beim

Zinsbindung umfasst üblicherweise Festzins- oder variable Zinssätze. Festzins bedeutet ein konstanter Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit;

Annuitätendarlehen
bleibt
die
Gesamtrate
während
der
Zinsbindungsfrist
konstant;
der
Zinsanteil
sinkt,
der
Tilgungsanteil
steigt;
am
Ende
der
Laufzeit
ist
der
Kredit
vollständig
getilgt.
Beim
endfälligen
Darlehen
werden
während
der
Laufzeit
nur
Zinsen
gezahlt;
die
Tilgung
erfolgt
am
Ende
der
Laufzeit,
häufig
verbunden
mit
einer
Rücklage
oder
einer
anderen
Finanzierung.
Beim
Tilgungsdarlehen
wird
in
jeder
Rate
ein
fester
Tilgungsanteil
gezahlt;
dadurch
sinkt
die
Gesamtbelastung
im
Verlauf,
der
Zinsanteil
sinkt
ebenfalls,
die
Ratenhöhe
kann
mit
der
Tilgung
variieren.
danach
wird
der
Vertrag
neu
verhandelt.
Variable
Zinsen
passen
sich
an
Referenzzinssätze
an
und
können
Kosten-
oder
Rendite
dem
Kreditnehmer
gegenüber
beeinflussen.
Die
Wahl
der
Darlehensform
und
der
Sicherheiten
hängt
von
Risiko,
Planungssicherheit
und
Refinanzierungsmöglichkeiten
ab.