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Darlehensform

Darlehensform bezeichnet im Kreditwesen die spezifische Ausgestaltung eines Darlehens, insbesondere wie Zins und Tilgung im Verlauf der Laufzeit erfolgen. Die Wahl der Darlehensform beeinflusst die Höhe der regelmäßigen Zahlungen, die Gesamtkosten und die Flexibilität des Kreditnehmers.

Zu den typischen Formen gehören Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Festdarlehen, Endfälliges Darlehen, variabel verzinsliche Darlehen sowie Hybridformen und

Darlehensformen gelten sowohl für Verbraucher- als auch Unternehmensdarlehen. In Deutschland regeln Darlehensverträge Informationen über Laufzeit, Zinssatz,

revolvierende
Kreditlinien.
Beim
Annuitätendarlehen
zahlt
der
Kreditnehmer
über
die
gesamte
Laufzeit
eine
gleichbleibende
Rate;
der
Zinsanteil
sinkt
im
Zeitverlauf,
der
Tilgungsanteil
steigt,
sodass
der
Kredit
am
Ende
vollständig
getilgt
ist.
Beim
Tilgungsdarlehen
bleibt
die
Tilgung
konstant,
der
Zinsaufwand
sinkt
mit
der
Restschuld,
wodurch
die
Rate
im
Verlauf
sinkt.
Beim
Festdarlehen
bleibt
der
Zinssatz
während
der
gesamten
Laufzeit
fest,
wodurch
Zins-
und
Tilgungsanteile
planbar
bleiben.
Beim
Endfälligen
Darlehen
werden
während
der
Laufzeit
nur
Zinsen
gezahlt,
die
Tilgung
erfolgt
am
Ende
der
Laufzeit
in
einer
Summe.
Variabel
verzinsliche
Darlehen
orientieren
sich
an
Referenzzinssätzen;
der
Zinssatz
kann
sich
während
der
Laufzeit
ändern,
was
zu
schwankenden
Raten
führt.
Hybridformen
kombinieren
Phasen
fester
Zinsbindungen
mit
Phasen
variabler
Zinsentwicklung.
Revolvierende
Kreditlinien
(Kontokorrentkredite)
bieten
flexible
Nutzung
und
Rückführung
ohne
festen
Tilgungsplan.
Tilgung,
Rückzahlungsmodalitäten
und
Sicherheiten;
Verbraucherdarlehen
genießen
zudem
gesetzlichen
Schutz.