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Hausverwalter

Ein Hausverwalter ist eine Person oder ein Unternehmen, das die Verwaltung von Immobilien im Auftrag von Eigentümern übernimmt. Er kann für einzelne Mietobjekte, Wohnanlagen oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) tätig sein. Ziel ist eine sachgerechte Verwaltung, Instandhaltung und Wirtschaftlichkeit des Objekts, insbesondere der gemeinschaftlich genutzten Bereiche.

Zu den Kernaufgaben gehören administrative und finanzielle Tätigkeiten: Miet- und Betriebskostenabrechnungen, Budgetierung, Jahresabschluss, Einholung von Angeboten,

Rechtlich wird die Verwaltung in Deutschland oft durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt. Der Verwalter wird durch

Qualifikation und Vergütung: Es gibt keine flächendeckende gesetzliche Zulassung; viele Verwalter verfügen über branchenspezifische Qualifikationen oder

Auswahl: Bei der Auswahl eines Hausverwalters sind Referenzen, klare Leistungsbeschreibungen, Transparenz bei Kosten, Fachkompetenz in der

Beauftragung
und
Überwachung
von
Handwerkern,
Instandhaltung
der
gemeinschaftlichen
Flächen
(Treppenhaus,
Aufzüge,
Außenanlagen)
sowie
Kommunikation
mit
Eigentümern,
Mietern
und
Behörden.
Der
Verwalter
setzt
Beschlüsse
der
Eigentümerversammlung
um
und
verwaltet
das
Gemeinschaftseigentum.
die
Eigentümerversammlung
bestellt,
kann
abberufen
werden
und
handelt
im
Auftrag
der
Eigentümer.
Pflichten
ergeben
sich
aus
dem
Verwaltervertrag,
dem
WEG,
dem
BGB
sowie
relevanten
miet-
und
wirtschaftsrechtlichen
Vorschriften.
Er
muss
Buch
führen
und
transparent
Rechenschaft
über
Finanzen
geben.
Zertifikate
und
arbeiten
in
Verbänden
oder
mit
spezieller
Verwaltungssoftware.
Die
Vergütung
erfolgt
typischerweise
als
jährliches
Verwalterhonorar,
pauschal
oder
pro
Wohn-/Mieteinheit,
zuzüglich
Kosten
für
außergewöhnliche
Leistungen.
WEG-Verwaltung,
Versicherungsschutz
und
eine
verlässliche
Kommunikation
wichtig.
Ein
schriftlicher
Verwaltervertrag
mit
einem
genau
definierten
Leistungsumfang
wird
empfohlen.