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Betriebskostenabrechnungen

Betriebskostenabrechnungen sind Abrechnungen, mit denen Vermieter die im Mietverhältnis angefallenen Betriebskosten ermitteln und auf die einzelnen Mieter verteilen. Sie dienen der Transparenz der Nebenkosten und bilden den Ausgleich zwischen geleisteten Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten.

Rechtliche Grundlage und Zweck: Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 556

Inhalte und Kostenarten: Typische Positionen umfassen Heiz- und Warmwasserkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Garten- und Gebäudepflege, Versicherung,

Frist, Prüfung und Rechtsfolgen: Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung in der Regel spätestens zwölf Monate nach

Praktische Hinweise: Mieter sollten Abrechnungssummen, Umlageschlüssel, Ablesewerte und Positionen sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten zeitnah nachfragen.

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und
§
556a,
sowie
nach
der
Betriebskostenverordnung
(BetrKV).
Für
Heizkosten
gelten
zusätzlich
Vorgaben
der
Heizkostenverordnung
(HeizKV).
In
der
Abrechnung
werden
Abrechnungszeitraum,
einzelne
Kostenarten,
tatsächliche
Kosten,
geleistete
Vorauszahlungen
und
der
sich
daraus
ergebende
Ausgleich
oder
eine
Guthaben-/Nachforderungsposition
aufgeführt.
Aufzug,
Verwaltungskosten,
Wartung
sowie
sonstige
umlagefähige
Betriebskosten.
Die
Abrechnung
unterscheidet
oft
zwischen
umlagefähigen
Kosten
und
nicht
umlagefähigen
Positionen
und
verwendet
üblicherweise
individuelle
oder
pauschale
Umlageschlüssel.
Ablauf
des
Abrechnungszeitraums
vorlegen.
Wenn
diese
Frist
versäumt
wird,
kann
der
Vermieter
nach
der
gängigen
Rechtslage
unter
Umständen
Nachforderungen
aus
der
verspäteten
Abrechnung
verlieren.
Der
Mieter
hat
nach
Erhalt
der
Abrechnung
das
Recht,
Einwendungen
zu
erheben
und
diese
schriftlich
zu
begründen.
Bei
strittigen
Fragen
können
Mieterbund,
Wohnungsunternehmen
oder
Rechtsanwälte
helfen.