Betriebskostenabrechnungen
Betriebskostenabrechnungen sind Abrechnungen, mit denen Vermieter die im Mietverhältnis angefallenen Betriebskosten ermitteln und auf die einzelnen Mieter verteilen. Sie dienen der Transparenz der Nebenkosten und bilden den Ausgleich zwischen geleisteten Vorauszahlungen und tatsächlichen Kosten.
Rechtliche Grundlage und Zweck: Die Abrechnung erfolgt nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § 556
Inhalte und Kostenarten: Typische Positionen umfassen Heiz- und Warmwasserkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Garten- und Gebäudepflege, Versicherung,
Frist, Prüfung und Rechtsfolgen: Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung in der Regel spätestens zwölf Monate nach
Praktische Hinweise: Mieter sollten Abrechnungssummen, Umlageschlüssel, Ablesewerte und Positionen sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten zeitnah nachfragen.
---