Hauptverpflichtungen
Hauptverpflichtungen, im deutschen Zivil- und Vertragsrecht, bezeichnen die primären, vertraglich vereinbarten Leistungsversprechen, die den Kern eines Vertrags bilden. Dazu zählen in der Regel die Leistungen, die rechtlich als Hauptzweck der Vereinbarung gelten und deren Erbringung die zentrale Pflicht des jeweiligen Vertragspartners darstellt.
Beispiele veranschaulichen das Verhältnis: In einem Kaufvertrag liefert der Verkäufer die Ware und überträgt das Eigentum,
Neben den Hauptverpflichtungen stehen in der Praxis auch Nebenpflichten, die als ergänzende Pflichten gelten und oft
Die Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen greifen je nach Fall unterschiedlich: Verzug, Unmöglichkeit oder Minderleistung der Hauptverpflichtung beeinflussen