Handelsspartnerskap
Handelsspartnerskap ist kein feststehender juristischer Begriff, sondern ein beschreibender Ausdruck für eine Partnerschaft, die zum Zweck des Handels betrieben wird. In der deutschen Rechtsordnung wird ein solches Vorhaben meist durch eine der formalen Rechtsformen realisiert, die speziell für Handelsgeschäfte vorgesehen sind, zum Beispiel OHG, KG, PartG oder GmbH.
Offene Handelsgesellschaft (OHG). Die OHG ist eine Personengesellschaft, in der alle Gesellschafter unbeschränkt haften. Die Geschäftsführung
Kommanditgesellschaft (KG). Die KG verbindet eine unbeschränkte Haftung der Komplementäre mit der beschränkten Haftung der Kommanditisten.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Die PartG richtet sich vor allem an Freiberufler, die gemeinsam tätig sein wollen. Die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der
Zusammenfassend bezeichnet Handelsspartnerskap eine Handels-Partnerstruktur, doch die konkrete Rechtsform bestimmt Haftung, Management und steuerliche Behandlung.