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Gurtpflicht

Gurtpflicht bezeichnet die gesetzliche Pflicht, sich während der Benutzung eines Kraftfahrzeugs angeschnallt zu halten. In Deutschland gilt sie grundsätzlich für Fahrerinnen, Fahrer und alle Mitreisenden in Kraftfahrzeugen wie Pkw, Lieferwagen und Lastkraftwagen. Die Anschnallpflicht erstreckt sich auf Vorder- und Rücksitze, sofern dort Gurte vorhanden sind.

Die Rechtsgrundlage bildet die Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere der Abschnitt zur Benutzung von Sicherheitsgurten (Anschnallpflicht). Die Regelungen

Ausnahmen sind eng gefasst und bedürfen in der Regel ärztlicher Bescheinigung. So können medizinische Gründe eine

Durchsetzung und Sanktionen erfolgen durch die Ordnungsbehörden. Bei Verstoß können Bußgelder verhängt werden; in bestimmten Fällen

Auswirkungen auf die Sicherheit sind gut belegt: Das Tragen des Gurts reduziert die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen

Historisch entwickelte sich die Gurtpflicht in vielen Ländern im Zuge von Sicherheitsnormen und Verkehrsgesetzen des späten

wurden
im
Laufe
der
Jahre
angepasst
und
gelten
umfassend
für
die
meisten
Fahrzeugtypen
im
Straßenverkehr.
vorübergehende
oder
dauerhafte
Ausnahme
rechtfertigen.
Allgemeine
Ausnahmen
für
moralische
oder
rein
praktische
Gründe
gibt
es
nicht.
sind
zudem
Punkte
im
Verkehrszentralregister
möglich.
Wiederholte
Verstöße
erhöhen
das
Risiko
weiterer
Sanktionen.
Unabhängig
von
Strafen
gilt,
dass
das
Anschnallen
die
aktive
Sicherheitsmaßnahme
ist,
um
Verletzungen
oder
Todesfälle
bei
Unfällen
zu
verringern.
und
tödlicher
Folgen
erheblich,
sowohl
für
Fahrer
als
auch
für
Passagiere.
Die
Gurtpflicht
ist
daher
integraler
Bestandteil
der
Verkehrssicherheitsarbeit
und
gehört
zu
den
am
weitesten
verbreiteten
Präventionsmaßnahmen
im
Straßenverkehr.
20.
Jahrhunderts;
in
Deutschland
wurde
sie
schrittweise
verankert
und
ist
heute
standardisiert
in
der
StVO.