Grundlast
Grundlast bezeichnet in der Energiesystemtechnik den Teil der elektrischen Leistung, der dem Netz kontinuierlich und zuverlässig zur Verfügung stehen muss. Er entspricht dem Mindestbedarf an erzeugter Energie, der zu jedem Zeitpunkt vorhanden sein soll, um die Grundversorgung sicherzustellen. Die Grundlast wird überwiegend von Anlagen getragen, die eine hohe Verfügbarkeit und eine lange Betriebsdauer haben und sich nur langsam an Änderungen der Nachfrage anpassen können.
Typische Grundlastanlagen zeichnen sich durch hohe Verfügbarkeit, lange Betriebszeiten, geringe Rampenraten und niedrige Grenzkosten pro erzeugter
Bedeutung im Netzbetrieb: Die Grundlast bildet den stabilen Sockel des Netzes; zusammen mit Mittellast (durchschnittliche Bedarf)
Trends: Mit der Energiewende steigt der Anteil erneuerbarer Erzeugung, deren fluktuierende Einspeisung erfordert mehr Flexibilität. Speicher,
Begriffsabgrenzung: Grundlast entspricht oft dem Baseload; Spitzenlast bezieht sich auf zeitlich begrenzte Höchstwerte, während Mittellast die
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