Home

Einspeisung

Einspeisung bezeichnet in der Energiewirtschaft den Vorgang, bei dem erzeugter Strom in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist wird. Produzenten wie Betreiber von Photovoltaik-, Wind-, Biomasse- oder konventionellen Kraftwerksanlagen liefern so elektrische Energie in das Netz, das von Verteilnetzbetreibern (VNB) oder Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) betrieben wird. Die Einspeisung wird durch Zählerstände, Abrechnungen und Netzbetreiber-Verträge dokumentiert und dient der Netzzugangs- und Netzstabilitätssteuerung.

Der Begriff umfasst sowohl kleine Anlagen im Haushalts- und Gewerbebereich als auch große, gewerbliche oder industrielle

Regulierung und Vergütung: In Deutschland wird die Einspeisung historisch durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt. Ursprünglich erfolgte

Prozess und Netzzugang: Vor der Einspeisung bedarf es eines Netzanschlusses und eines Netzverknüpfungsvertrags. Die erzeugte Energie

Erzeugungsanlagen.
Ziel
ist
eine
zuverlässige
Versorgung,
integrierte
Netzplanung
und
eine
Anpassung
der
Einspeisung
an
die
Netzkapazitäten
sowie
den
Bedarf
an
Regelenergie
und
Lastfluss.
die
Einspeisevergütung
als
fest
zugesagte
Vergütung
pro
Kilowattstunde.
Seit
Reformen
wird
der
Anreiz
vermehrt
über
Marktorientierung
erzielt,
etwa
durch
Direktvermarktung
oder
Marktprämien
und
Auktionen.
Für
andere
Anlagenformen
gelten
je
nach
Rechtslage
ähnliche
Prinzipien
des
Netzanschlusses,
der
Vergütung
und
der
Pflichten
zur
Meldung
von
Produktionskennzahlen.
wird
gemessen,
gemeldet
und
entsprechend
vermarktet.
Bei
Netzengpässen
oder
Überlastungen
kann
es
zu
zeitweiser
Einspeisungseinschränkungen
kommen,
die
vom
Netzbetreiber
festgelegt
werden.
Die
Einspeisung
ist
damit
zentraler
Bestandteil
der
Integration
erneuerbarer
und
anderer
Stromquellen
in
den
Elektrizitätsmarkt.