Einspeisung
Einspeisung bezeichnet in der Energiewirtschaft den Vorgang, bei dem erzeugter Strom in das öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist wird. Produzenten wie Betreiber von Photovoltaik-, Wind-, Biomasse- oder konventionellen Kraftwerksanlagen liefern so elektrische Energie in das Netz, das von Verteilnetzbetreibern (VNB) oder Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) betrieben wird. Die Einspeisung wird durch Zählerstände, Abrechnungen und Netzbetreiber-Verträge dokumentiert und dient der Netzzugangs- und Netzstabilitätssteuerung.
Der Begriff umfasst sowohl kleine Anlagen im Haushalts- und Gewerbebereich als auch große, gewerbliche oder industrielle
Regulierung und Vergütung: In Deutschland wird die Einspeisung historisch durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unterstützt. Ursprünglich erfolgte
Prozess und Netzzugang: Vor der Einspeisung bedarf es eines Netzanschlusses und eines Netzverknüpfungsvertrags. Die erzeugte Energie