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GoBDkonforme

GoBDkonforme bezeichnet die Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) durch Unternehmen oder Organisationen. Die Umsetzung betrifft vor allem steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen.

Geltungsbereich umfasst elektronische Buchführung, Belege, Rechnungen, Kontoauszüge, E-Mails und andere digitale Dokumente sowie deren Speicherung in

Zentrale Anforderungen sind Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, Nachvollziehbarkeit, unveränderliche Aufbewahrung sowie Revisionssicherheit. Systeme müssen Integrität,

Prozess- und Systemanforderungen umfassen den Einsatz revisionssicherer Belegablage, strukturierte Archive und gängige Dateiformate (z. B. PDF/A,

Auslegung und Rechtskontext: Die GoBD sind Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen und kein eigenständiges Gesetz, jedoch

Implementierung: Praxisrelevant sind passende ERP- und Archivsysteme, klare Dokumentation der Verfahren, regelmäßige interne Kontrollen und Schulungen,

lokalen
oder
cloudbasierten
Systemen.
Die
Regelungen
gelten
für
alle
steuerlich
relevanten
Daten,
die
digital
archiviert
oder
verarbeitet
werden.
Authentizität
und
Verfügbarkeit
sicherstellen;
Änderungen
müssen
nachvollziehbar
dokumentiert
und
zeitlich
nachvollziehbar
aufgezeichnet
werden.
Belege
sind
grundsätzlich
über
die
Aufbewahrungsfristen
von
meist
sechs
bis
zehn
Jahren
lesbar
aufzubewahren.
strukturierte
Daten).
Es
stehen
klare
Zugriffskontrollen,
Rollen-
und
Vier-Augen-Prinzip,
Protokollierung
von
Zugriffen
und
Änderungen
sowie
regelmäßige
Prüfungen
der
Archivqualität
im
Vordergrund.
maßgeblich
für
steuerliche
Prüfungen.
Unternehmen
müssen
Transaktionen
vollständig
rekonstruieren
und
auf
Anforderung
der
Finanzverwaltung
bereitstellen
können.
um
GoBD-konforme
Prozesse
dauerhaft
sicherzustellen.