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Gesellschaftslehre

Gesellschaftslehre ist ein Begriff der Sozialwissenschaften, der die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit analysiert. Als interdisziplinäres Feld umfasst sie Soziologie, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Anthropologie und Geisteswissenschaften in gewissem Sinne; Ziel ist das Verständnis sozialer Strukturen, Institutionen, Normen und Veränderungsprozesse sowie deren Auswirkungen auf Individuen und Gruppen. Methodisch kombiniert sie theoretische Modelle mit empirischen Verfahren und behandelt Themen wie Ungleichheit, Macht, Recht, Politik, Arbeitsleben, Globalisierung und kulturelle Prozesse.

Als Schulfach bezeichnet Gesellschaftslehre in verschiedenen deutschsprachigen Ländern ein verbindliches Fach der politischen Bildung, Sozialkunde oder

Historisch wurde der Begriff in der deutschsprachigen Bildungsgeschichte vor allem im 20. Jahrhundert verwendet. In der

Gemeinschaftskunde.
Typische
Lernziele
sind
Kenntnisse
über
demokratische
Grundordnungen,
Staatsaufbau,
Rechte
und
Pflichten
der
Bürger,
politische
Teilhabe
sowie
Grundlagen
der
Wirtschaft
und
Gesellschaft.
Lerninhalte
variieren
regional,
umfassen
oft
Politik,
Geschichte,
Geografie,
Wirtschafts-
und
Rechtskunde.
In
vielen
Bundesländern
dient
es
der
Förderung
von
Medienkompetenz,
Rechtsbewusstsein
und
verantwortungsbewusstem
Handeln.
Nachkriegszeit
standen
demokratische
Bildung
und
Sozialkunde
im
Vordergrund.
Seit
den
1990er-Jahren
wurden
viele
Schulsysteme
auf
Begriffe
wie
Sozialkunde,
Politische
Bildung
oder
Sozialwissenschaften
umgestellt;
der
Begriff
Gesellschaftslehre
bleibt
in
einigen
Curricula
erhalten
oder
wird
vor
allem
als
Oberbegriff
in
der
Fachsprache
verwendet.
In
der
Hochschulbildung
wird
der
Begriff
heute
seltener
als
eigenständige
Fachbezeichnung
verwendet;
statt
dessen
spricht
man
häufiger
von
Sozialwissenschaften,
Politikwissenschaft,
Soziologie,
Volkswirtschaftslehre
oder
Geografie.