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Bundesländern

Die Bundesländer sind die 16 föderalen Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Sie verfügen über eigene Verfassungen, Parlamente und Regierungen und üben wesentliche Kompetenzen in Bereichen wie Bildung, Polizei, Kultur und inneres Recht aus. Gemeinsam bilden sie die Struktur des bundesstaatlichen Systems Deutschlands. Drei der Länder sind Stadtstaaten: Berlin, Hamburg und Bremen.

Jedes Bundesland wird von einer Landesregierung geführt, deren oberste Regierungsgewalt der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin innehat.

Auf nationaler Ebene vertreten sich die Länder im Bundesrat, dem Verfassungsorgan, das an der Gesetzgebung beteiligt.

Die 16 Bundesländer sind: Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin (Berlin), Brandenburg (Potsdam), Bremen (Bremen), Hamburg (Hamburg),

Der
Gesetzgebungsorgan
ist
der
Landtag.
Die
Verfassungen
der
Länder
sichern
Verwaltungsautonomie,
Rechtsstaatlichkeit
und
lokale
Selbstverwaltung.
Die
Stimmengewichtung
im
Bundesrat
variiert
nach
Größe
der
Bevölkerung;
größere
Länder
haben
mehr
Stimmen,
wodurch
sie
bei
Bundesangelegenheiten
Einfluss
haben.
Hessen
(Wiesbaden),
Mecklenburg-Vorpommern
(Schwerin),
Niedersachsen
(Hannover),
Nordrhein-Westfalen
(Düsseldorf),
Rheinland-Pfalz
(Mainz),
Saarland
(Saarbrücken),
Sachsen
(Dresden),
Sachsen-Anhalt
(Magdeburg),
Schleswig-Holstein
(Kiel),
Thüringen
(Erfurt).