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Geschäftsbüchern

Geschäftsbücher bezeichnet die systematischen Aufzeichnungen, in denen Unternehmen alle Geschäftsvorfälle festhalten. Sie umfassen in der Regel sowohl Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapital als auch Aufwendungen und Erträge und können schriftlich oder elektronisch geführt werden. Zweck ist eine nachvollziehbare, überprüfbare Dokumentation der wirtschaftlichen Lage sowie die Grundlage für externe und interne Berichte.

Zu den zentralen Aufgaben gehören das Belegprinzip, das heißt jeder Buchung muss ein Beleg zugeordnet werden;

Typische Bestandteile sind das Hauptbuch (General Ledger) und das Journal (Buchungsjournal). Ergänzend gibt es Nebenbücher wie

Rechtlich gelten in vielen Ländern strenge Vorgaben. In Deutschland regeln Handelsgesetzbuch (HGB) und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Im Zuge der Digitalisierung haben Unternehmen vermehrt auf EDV-gestützte Buchführung umgestellt, oft mithilfe von ERP-Systemen. Wichtige

daraus
entsteht
ein
lückenloser
Belegnachweis.
Die
gesammelten
Daten
bilden
den
Jahresabschluss
(Bilanz,
Gewinn-
und
Verlustrechnung)
und
dienen
der
Steuerprüfung,
dem
Controlling
sowie
der
Unternehmensführung.
Debitoren-
und
Kreditorenbuchführung,
Kassenbuch
sowie
das
Anlagen-
und
Lagerbuch.
Am
Jahresende
erfolgen
Abstimmungen,
Inventur
und
Bilanzierung.
(GoB)
die
Ordnungsmäßigkeit
der
Aufzeichnungen.
Aufbewahrungsfristen
für
buchführungsrelevante
Unterlagen
müssen
eingehalten
werden.
Elektronische
Buchführung
ist
zulässig,
sofern
sie
manipulationssicher
dokumentiert
ist.
Aspekte
sind
Audit-Trails,
Datensicherheit,
Archivierung
und
Compliance
mit
Datenschutzregelungen.
Geschäftsbücher
bleiben
damit
zentrale
Quelle
für
Transparenz,
Rechenschaft
und
wirtschaftliche
Planung.