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Steuerprüfung

Steuerprüfung bezeichnet in Deutschland und in vielen deutschsprachigen Ländern ein Verfahren der Finanzverwaltung, bei dem die Richtigkeit von Steuererklärungen und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften geprüft wird. Ziel ist es, Unstimmigkeiten aufzudecken, mögliche Fehlbeträge zu korrigieren und die Steuerfestsetzung entsprechend zu begründen. Typische Prüfgegenstände sind Einkommens-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls weitere Abgaben.

Es werden verschiedene Formen unterschieden. Die Betriebsprüfung (Betriebsprüfung) erfolgt in der Regel vor Ort beim Unternehmen

Der Ablauf einer Steuerprüfung umfasst üblicherweise eine Planungs- und Anleitungsphase, die Anforderung relevanter Unterlagen, eine Prüfung

Rechte und Pflichten betreffen die Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, Wahl der Vertretung durch einen Steuerberater, Einsicht

und
prüft
Buchführung,
Belege,
Prozesse
und
interne
Kontrollen.
Die
Außenprüfung
(Außenprüfung)
kann
auch
ohne
Betriebsstätte
erfolgen
und
umfasst
meist
eine
detaillierte
Prüfung
bestimmter
Sachverhalte
oder
Zeiträume.
In
manchen
Fällen
stehen
auch
steuerliche
Einzelfälle
oder
Sonderprüfungen
im
Vordergrund.
vor
Ort
oder
auf
Basis
der
Daten,
Gespräche
mit
Prüfenden
und
schließlich
einen
Prüfbericht
bzw.
eine
Festsetzungsmitteilung
mit
Ergebnissen.
Der
Prüfer
kann
Steuern
ändern,
zusätzliche
Steuern
festsetzen
oder
bestehende
Positionen
bestätigen.
Gegen
einen
Bescheid
besteht
in
der
Regel
ein
Rechtsbehelf.
in
die
Prüfungsunterlagen
sowie
die
Möglichkeit,
Einwendungen
oder
Rechtsmittel
einzulegen.
Verjährungsfristen
begrenzen
den
Zeitraum,
innerhalb
dessen
Nachprüfungen
möglich
sind.
Die
konkrete
Ausgestaltung
variiert
nach
Rechtsraum
und
Einzelfall.