Formalgleichheit
Formalgleichheit, auch formale Gleichheit, bezeichnet das Prinzip, dass das Gesetz alle Menschen gleichermaßen behandelt, indem in gleichen Sachverhalten dieselben Regeln, Standards und Verfahrensweisen angewendet werden. Es zielt darauf ab, Rechtsfragen nach einheitlichen Maßstäben zu entscheiden, unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Herkunft, Vermögen oder Religion.
Im Rechtsdiskurs wird Formalgleichheit oft gegen die formale Gleichheit mit einem Anspruch auf materielle (substanzielle) Gleichheit
Anwendungsbereiche reichen von Verfassungs- und Verwaltungsrecht bis hin zu Sozial- und Steuerrecht. Beispiele: Eine Steuerregelung, die
Kritik am Formalprinzip lautet, dass es Ungleichheiten perpetuieren oder vergrößern kann, weil gleiche Regeln in unterschiedlichen
Siehe auch: Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichbehandlung, Gerechtigkeitstheorie, Substanzielle/operative Gleichheit.