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Formalgleichheit

Formalgleichheit, auch formale Gleichheit, bezeichnet das Prinzip, dass das Gesetz alle Menschen gleichermaßen behandelt, indem in gleichen Sachverhalten dieselben Regeln, Standards und Verfahrensweisen angewendet werden. Es zielt darauf ab, Rechtsfragen nach einheitlichen Maßstäben zu entscheiden, unabhängig von persönlichen Merkmalen wie Herkunft, Vermögen oder Religion.

Im Rechtsdiskurs wird Formalgleichheit oft gegen die formale Gleichheit mit einem Anspruch auf materielle (substanzielle) Gleichheit

Anwendungsbereiche reichen von Verfassungs- und Verwaltungsrecht bis hin zu Sozial- und Steuerrecht. Beispiele: Eine Steuerregelung, die

Kritik am Formalprinzip lautet, dass es Ungleichheiten perpetuieren oder vergrößern kann, weil gleiche Regeln in unterschiedlichen

Siehe auch: Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichbehandlung, Gerechtigkeitstheorie, Subs­tanzielle/operative Gleichheit.

abgegrenzt.
Während
formal
gleiche
Regeln
auf
alle
in
gleicher
Situation
gleichermaßen
Anwendung
finden,
berücksichtigt
materielle
Gleichheit
Unterschiede
in
den
Ausgangspositionen
oder
Bedürfnissen
der
Betroffenen
und
zielt
darauf
ab,
Ungleichheiten
durch
angepasste
Regelungen
auszugleichen.
allen
Steuerpflichtigen
denselben
Prozentsatz
erhebt,
entspricht
formaler
Gleichheit.
Eine
Regelung,
die
Abzüge
oder
Freibeträge
nach
der
individuellen
Leistungsfähigkeit
oder
Familienlage
staffelt,
versucht
hingegen,
materielle
Gleichheit
herzustellen.
In
der
Praxis
werden
beide
Ansätze
kombiniert,
da
formale
Gleichbehandlung
allein
oft
zu
unfairen
Ergebnissen
führt,
wenn
unterschiedliche
Lebenslagen
außer
Acht
bleiben.
Lebenssituationen
nicht
automatisch
gerechte
Ergebnisse
liefern.
Befürworter
verweisen
auf
Rechtsklarheit,
Vorhersehbarkeit
und
Chancengleichheit
vor
dem
Gesetz.