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Falschaussagen

Falschaussagen bezeichnet im Rechtswesen Aussagen, die wissentlich oder grob fahrlässig falsch sind und in einem formalen Zusammenhang gemacht werden, zum Beispiel vor Gericht, in einer eidesstattlichen Erklärung oder gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Der Begriff umfasst sowohl einzelne falsche Behauptungen als auch wiederholte Falschangaben. Dabei wird oft zwischen einer einfachen Falschaussage und einer schwereren Form wie dem Meineid unterschieden, wobei letztere in vielen Rechtsordnungen besonders strafbar ist. Grundsätzlich gilt, dass nur Aussagen mit Kenntnis der Unrichtigkeit oder mit vorsätzlicher Täuschungsabsicht strafbar sind; unbewusste Irrtümer fallen in der Regel nicht darunter.

Kontext und Folgen: Falschaussagen treten primär in Gerichtsverfahren auf, können aber auch bei Vernehmungen durch Polizei,

Nachweis und Verteidigung: Die Feststellung einer Falschaussage erfolgt durch Gegenbeweise, Widersprüche in den Aussagen, Dokumente oder

in
behördlichen
Dokumenten
oder
in
Zeugenaussagen
gegenüber
Behörden
vorkommen.
Sie
können
die
Rechtsordnung
erheblich
beeinträchtigen,
weil
sie
Beweise
verzerren
und
das
Urteil
oder
die
Entscheidung
beeinflussen.
Die
straf-
und
zivilrechtlichen
Sanktionen
variieren
je
nach
Jurisdiktion
und
Schwere
der
Falschaussage;
typischerweise
reichen
sie
von
Geldstrafen
und
Freiheitsstrafen
bis
zu
berufs-
oder
behördlichen
Disziplinarmaßnahmen.
Zeugenberichte.
Verteidigungsmöglichkeiten
reichen
von
der
Bestreitung
der
Absicht
und
dem
Hinweis
auf
Irrtum
oder
Fehlinterpretation
bis
zur
Anfechtung
der
Beweisführung.
Insgesamt
dient
das
Rechtsprinzip
der
Wahrheitsfindung
und
dem
Schutz
vor
falschen
Beurteilungen
im
Justizverfahren.