Falschaussage
Falschaussage bezeichnet das Abgeben einer unwahren oder vorsätzlich falschen Aussage unter Eid oder einer gleichwertigen feierlichen Bestätigung in einem Gerichtsverfahren oder in einer behördlichen Untersuchung. Ziel ist der Beweiswert der Aussage zu falschen Tatsachen zu unterlaufen und die Entscheidung der Ermittlungs- oder Gerichtsbehörde zu beeinflussen.
In vielen Rechtsordnungen, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, gilt Falschaussage als Straftat. Kernbestandteil ist das
Voraussetzungen sind üblicherweise: eine wesentliche Tatsachenbehauptung wird gemacht, die Aussage erfolgt vor Gericht oder vor einem
Unterscheidungen betreffen zum Beispiel falsche uneidliche Aussagen (ohne Eid) und falsche eidesstattliche Versicherungen; beide Formen können