Home

Falschaussage

Falschaussage bezeichnet das Abgeben einer unwahren oder vorsätzlich falschen Aussage unter Eid oder einer gleichwertigen feierlichen Bestätigung in einem Gerichtsverfahren oder in einer behördlichen Untersuchung. Ziel ist der Beweiswert der Aussage zu falschen Tatsachen zu unterlaufen und die Entscheidung der Ermittlungs- oder Gerichtsbehörde zu beeinflussen.

In vielen Rechtsordnungen, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, gilt Falschaussage als Straftat. Kernbestandteil ist das

Voraussetzungen sind üblicherweise: eine wesentliche Tatsachenbehauptung wird gemacht, die Aussage erfolgt vor Gericht oder vor einem

Unterscheidungen betreffen zum Beispiel falsche uneidliche Aussagen (ohne Eid) und falsche eidesstattliche Versicherungen; beide Formen können

wissentlich
falsche
oder
vorsätzlich
unwahre
Berichten
über
eine
wesentliche
Tatsache,
die
im
Zusammenhang
mit
dem
Verfahren
beweiskräftig
ist,
wobei
die
Äußerung
unter
Eid
oder
einer
vergleichbaren
Verpflichtung
erfolgt.
Typische
Formen
umfassen
falsche
Zeugenaussagen
im
Gerichtssaal
oder
falsche
Angaben
in
eidesstattlichen
Erklärungen;
die
genaue
strafrechtliche
Qualifikation
variiert
je
nach
Rechtsordnung.
zur
Vernehmung
berufenen
Organ,
und
der
Täter
handelt
mit
Vorsatz
bzw.
wissentlich
unwahr.
Die
Rechtsfolgen
reichen
von
Freiheitsstrafe
bis
Geldstrafe,
abhängig
von
der
Schwere
des
Falls
und
der
konkreten
Rechtsordnung.
Zusätzlich
kann
eine
Falschaussage
die
Glaubwürdigkeit
der
betroffenen
Person
beeinträchtigen
und
Folgeentscheidungen
im
Verfahren
beeinflussen
oder
eine
Wiederaufnahme
des
Verfahrens
ermöglichen.
unterschiedliche
strafrechtliche
Sanktionen
nach
sich
ziehen.
Falschaussage
wird
allgemein
als
schwerwiegende
Beeinträchtigung
der
Wahrheitsfindung
im
Rechtswesen
betrachtet.