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Faktengrundlage

Faktengrundlage bezeichnet die Gesamtheit der Fakten, Daten und Quellen, die einer Behauptung, Argumentation, Analyse oder Entscheidung zugrunde liegen. Sie dient der Nachprüfbarkeit, Nachweisführung und Glaubwürdigkeit von Aussagen und ist ein zentraler Begriff in Wissenschaft, Journalismus, Politik und Recht.

Zu einer belastbaren Faktengrundlage gehören überprüfbare Daten, Belege, Methoden der Datenerhebung, Kontext, Grenzen und Unsicherheiten. Wichtige

Funktion und Bedeutung: Die Faktengrundlage ermöglicht Verifikation durch Dritte, unterstützt fundierte Entscheidungen und erhöht die Verantwortung

Herausforderungen: Unvollständige Daten, veraltete Informationen, Selektions- oder Bestätigungsfehler, Mehrdeutigkeiten in Formulierungen oder widersprüchliche Quellen können die

Verwandte Konzepte und Praxis: Beleg, Nachweis, Evidenzniveau, Quellenkritik, Quellenlage. In vielen Feldern wird die Faktengrundlage systematisch

Bestandteile
sind
Primär-
oder
Sekundärquellen,
Transparenz
der
Quellen,
Qualität
der
Evidenz
sowie
Transparenz
über
etwaige
Verzerrungen
oder
Fehlinterpretationen.
gegenüber
dem
Publikum
oder
dem
Adressaten.
Sie
dient
der
Kritikfähigkeit
von
Argumenten,
verhindert
Willkür
und
trägt
zur
Qualität
von
Berichten,
Stellungnahmen
und
Gutachten
bei.
Faktengrundlage
schwächen.
Gute
Praxis
umfasst
ordentliche
Dokumentation,
Zitierregeln,
Offenlegung
von
Ungewissheiten
und
laufende
Aktualisierung.
geprüft,
etwa
durch
Evidenzbewertungen,
Fact-Checking
oder
Literaturübersichten.