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Exportsubventionen

Exportsubventionen sind staatliche Maßnahmen, die die Exporttätigkeit fördern, indem Kosten gesenkt oder Risiken reduziert werden. Typische Instrumente sind direkte Zuschüsse an Exportbetriebe, Steuererleichterungen, zinsgünstige Exportkredite, staatliche Garantien oder Versicherungen sowie Subventionen für exportorientierte Inputfaktoren (z. B. Energie). Auch Infrastruktur- oder Verwaltungsleistungen, die Exportgeschäfte erleichtern, können dazu zählen.

Rechtlich fallen sie unter das WTO-Übereinkommen über Subventionen und Gegenmaßnahmen (SCM). Verboten sind Subventionen, die an

Wirtschaftlich zielen Exportsubventionen darauf ab, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, können jedoch Handelsverzerrungen, Überproduktion und Kosten für

In der Praxis nutzen Staaten Exportkreditagenturen, Steueranreize oder gezielte Zuschüsse. International ist der Einsatz stark reguliert

die
Exportleistung
gekoppelt
sind
oder
Exporte
verbindlich
machen.
Andere
Förderformen
können
anfechtbar
oder
zulässig
bleiben,
sofern
sie
nicht
zu
einem
verlässlichen
Exportverhalten
verpflichten.
Mitgliedstaaten
müssen
Subventionen
melden;
bei
Verletzungen
können
Gegenmaßnahmen
verhängt
werden.
Zusätzlich
regeln
Abkommen
wie
das
OECD
Arrangement
offizielle
Exportkreditprogramme.
Drittländer
verursachen.
Kritiker
sehen
Verzerrungen
beim
Preis-
und
Mengenverhalten,
während
Befürworter
Beschäftigungs-
und
Innovationsimpulse
in
strategischen
Branchen
betonen.
und
reformbedürftig;
explizite
Exportsubventionen
sind
vielerorts
eingeschränkt,
doch
Subventionen
bleiben
ein
Instrument
in
der
industriellen
Politik.