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Beschäftigungs

Beschäftigung bezeichnet im Deutschen den Zustand, in dem Personen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder die Tätigkeit selbst. Der Begriff wird in Wirtschaft, Soziologie und Arbeitsmarktpolitik verwendet und umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigung, befristete als auch unbefristete Anstellungen, sowie Formen der Selbstständigkeit oder der Leiharbeit. Etymologisch leitet sich das Wort vom Verb beschäftigen ab, das so viel bedeutet wie jemandem Arbeit oder Aktivität zuweisen oder sich mit einer Tätigkeit zu befassen.

In der Arbeitsmarktstatistik wird Beschäftigung als Gegenstück zur Arbeitslosigkeit gemessen. Zentrale Größen sind die Erwerbstätigenzahl, die

Beschäftigungspolitik zielt darauf ab, Beschäftigung zu schaffen oder zu sichern, Arbeitsmärkte flexibler zu machen und Qualifikationen

Der Begriff findet auch außerhalb des Arbeitsmarkts Anwendung, etwa im Sinne von Engagement oder Beschäftigung mit

Beschäftigungsquote
(Anteil
der
Erwerbstätigen
an
der
Bevölkerung
im
erwerbsfähigen
Alter)
und
der
Beschäftigungsgrad
(Durchschnittsarbeitszeit
im
Verhältnis
zur
Vollzeit).
Die
Begriffe
Vollbeschäftigung
(ca.
ausreichende
Nachfrage,
sodass
möglichst
wenige
Personen
arbeitslos
sind)
und
Teilzeit-
oder
Mehrfachbeschäftigung
unterscheiden
sich
je
nach
Wirtschaftszyklus
und
Rechtsrahmen.
zu
fördern.
Instrumente
sind
Arbeitsförderung,
Weiterbildung,
Anreizsysteme
für
Unternehmen,
Mindestlöhne
und
arbeitsrechtliche
Regelungen.
In
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
spielen
Tarifverträge,
Sozialversicherungen
und
betriebliche
Mitbestimmung
eine
zentrale
Rolle
bei
der
Gestaltung
der
Beschäftigung.
einer
bestimmten
Aufgabe.
Er
dient
damit
sowohl
der
Beschreibung
wirtschaftlicher
Wirklichkeit
als
auch
der
Planung
von
Politikmaßnahmen
im
Arbeitsmarkt.