Erwerbsvorgänge
Erwerbsvorgänge bezeichnet alle systematischen Prozesse, durch die Privatpersonen oder Organisationen Güter, Dienstleistungen oder Rechte erwerben. Der Begriff umfasst alltägliche Käufe ebenso wie komplexe Beschaffungs- und Investitionsprozesse in Unternehmen, Behörden und Non-Profit-Organisationen. Ziel ist die Bedarfsdeckung zu angemessenen Kosten, die Einhaltung von Qualitätsstandards und Rechtskonformität.
Typische Phasen umfassen Bedarfsermittlung, Beschaffungsplanung, Marktrecherche, Lieferantenauswahl, Vertragsverhandlung und -abschluss, Bestellung, Lieferung, Abnahme, Rechnungskontrolle und Bezahlung.
Rechtliche Grundlagen bilden Vertrags-, Kauf- und Handelsrecht, ergänzende Normen wie Vergaberecht im öffentlichen Sektor. Zentrale Aspekte
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