Erschließungswegen
Erschließungswege bezeichnet im Bau- und Planungsrecht die öffentlich zugänglichen Wege und Trassen, die nötig sind, um Bauland nutzbar zu machen. Sie umfassen Verkehrsflächen wie Straßen, Gehwege und Radwege sowie Trassen für Versorgungsleitungen wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation. Ziel ist es, die Erreichbarkeit des Grundstücks zu sichern und die Versorgung mit Infrastruktur sicherzustellen.
Planung und Verfahren: Die Erschließung wird in der Regel durch Bauleitpläne wie den Bebauungsplan oder durch
Typen und Bestandteile: Typische Erschließungswege schließen die Verkehrserschließung (Straßen, Wege, Straßenbeleuchtung, Querungen) sowie die Ver- und
Rechtlicher Rahmen: In Deutschland bildet das Baugesetzbuch (BauGB) die zentrale Rechtsgrundlage für Erschließung, Begründung von Erschließungsbeiträgen
Bedeutung: Eine ordnungsgemäße Erschließung ist Grundvoraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, sichere Ver- und Entsorgung sowie