Baurechtsinhaber
Baurechtsinhaber bezeichnet in der Regel die Person, die ein Baurecht – meist das Erbbaurecht – an einem fremden Grundstück besitzt. Dabei handelt es sich um ein dingliches Recht, das dem Berechtigten die Errichtung, Nutzung und Unterhaltung von Bauwerken auf dem Grundstück des Eigentümers erlaubt, ohne dass der Baurechtsinhaber Eigentümer des Bodens wird. In Deutschland wird diese Rechtsform häufig durch einen Erbbaurechtsvertrag begründet und im Grundbuch eingetragen.
Der Baurechtsinhaber erhält das Recht, auf dem belasteten Grundstück zu bauen, das Bauwerk zu betreiben und
Dauer und Beendigung: Baurechte werden in der Regel für lange Zeiträume eingeräumt, häufig 60 bis 99 Jahre.
Rechtlich ist das Baurecht ein belastbares Rechtsinstitut, das auch bei Eigentumswechsel am Grundstück bestehen kann, sofern