Erlösbeteiligung
Erlösbeteiligung bezeichnet die vertraglich vereinbarte Beteiligung einer oder mehrerer Parteien an den Erlösen, die aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einem Produkt oder einer Dienstleistung erzielt werden. Im Unterschied zur Gewinnbeteiligung bezieht sich die Erlösbeteiligung auf den Umsatz (Bruttoertrag) und nicht auf den verbleibenden Gewinn nach Kostenabzug.
Erlösbeteiligungen treten in vielen Bereichen auf, etwa als Provisionen für Vertriebspartner, Lizenzgebühren an Urheber und Rechteinhaber,
Vorteile sind einfache Berechenbarkeit, direkte Anreize zur Umsatzsteigerung und geringeres Risiko für die zahlende Partei im
Rechtliche und steuerliche Aspekte
Erlösbeteiligungen werden vertraglich geregelt und unterliegen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen sowie steuerlichen Vorschriften. Zu klären sind Bemessungsgrundlage,