Entscheidungsrechten
Entscheidungsrechten bezeichnet die Befugnis, innerhalb eines festgelegten Rahmens Entscheidungen zu treffen und deren Folgen zu verantworten. Sie umfassen die Zuweisung von Entscheidungsmacht in Organisationen, Verwaltungen, Rechtsordnungen und kooperativen Strukturen. Solche Rechte entstehen durch formale Quellen wie Gesetze, Satzungen, Arbeits-, Gesellschafts- oder Kooperationsverträge sowie durch interne Richtlinien und Stellenbeschreibungen. Sie können zentral oder dezentral, kollektiv oder einzeln vergeben sein.
In Unternehmen markieren Entscheidungsrechte oft die Zuständigkeiten für strategische, operative und finanzielle Entscheidungen. Häufig werden sie
In Rechtssystemen spiegeln Entscheidungsrechte die Gewaltenteilung wider, wobei Legislative, Exekutive und Judikative unterschiedliche Entscheidungskompetenzen erhalten. In
Bei der Gestaltung von Entscheidungsrechten ist auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Verantwortlichkeiten zu achten. Unklare oder