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Einzelentscheidungen

Einzelentscheidungen, auch als Einzelfallentscheidungen bezeichnet, ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der Entscheidungen beschreibt, die sich auf einen konkreten Einzelfall oder eine benannte Person richten, statt allgemeine Rechtsnormen zu setzen.

Im Verwaltungsrecht kennzeichnen Einzelentscheidungen Verfügungen oder Bescheide, die einen bestimmten Adressaten betreffen, zum Beispiel die Genehmigung,

Im Sozialrecht werden Leistungsentscheidungen oft als Einzelentscheidungen bezeichnet, etwa die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen für

Verfahrenstechnisch sind Einzelentscheidungen in der Regel mit konkreten Rechten und Pflichten für den Einzelnen verbunden. Betroffene

Differenziert wird oft zwischen Einzelentscheidungen und generalisierenden, normgebenden Entscheidungen. Der Begriff ist kontextabhängig und in verschiedenen

Beispiele hierfür sind ein konkreter Bescheid des Amtes über Arbeitslosengeld für eine bestimmte Person oder ein

Versagung
oder
Aufhebung
einer
Erlaubnis.
Gegenüber
stehen
Allgemeinverfügungen
oder
Normen,
die
allgemein
gültige
Regelungen
treffen
und
keine
individuelle
Fallentscheidung
darstellen.
eine
bestimmte
Person.
In
der
Rechtsprechung
beziehen
sich
Einzelentscheidungen
auf
Urteile
oder
Beschlüsse,
die
den
konkreten
Rechtsstreit
betreffen;
sie
werden
in
der
Regel
individuell
begründet
und
sind
Gegenstand
der
Rechtsmittel,
wie
Berufung
oder
Revision.
haben
häufig
Anspruch
auf
Anhörung,
Akteneinsicht
und
eine
gerichtliche
oder
verwaltungsrechtliche
Überprüfung.
Typische
Rechtsmittelwege
sind
Widerspruch,
Klage
oder
Beschwerde,
je
nach
Rechtsgebiet.
Rechtsgebieten
unterschiedlich
präzise
verwendet.
In
der
Praxis
kann
eine
Entscheidung
sowohl
individuelle
Auswirkungen
haben
als
auch
normative
Wirkungen
entfalten,
etwa,
wenn
eine
konkrete
Entscheidung
zugleich
neue
Rechtsgrundlagen
setzt
oder
Präzedenzfälle
schafft.
gerichtliches
Urteil,
das
einen
Anspruch
in
einem
konkreten
Fall
zuspricht.