Einzelentscheidungen
Einzelentscheidungen, auch als Einzelfallentscheidungen bezeichnet, ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der Entscheidungen beschreibt, die sich auf einen konkreten Einzelfall oder eine benannte Person richten, statt allgemeine Rechtsnormen zu setzen.
Im Verwaltungsrecht kennzeichnen Einzelentscheidungen Verfügungen oder Bescheide, die einen bestimmten Adressaten betreffen, zum Beispiel die Genehmigung,
Im Sozialrecht werden Leistungsentscheidungen oft als Einzelentscheidungen bezeichnet, etwa die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen für
Verfahrenstechnisch sind Einzelentscheidungen in der Regel mit konkreten Rechten und Pflichten für den Einzelnen verbunden. Betroffene
Differenziert wird oft zwischen Einzelentscheidungen und generalisierenden, normgebenden Entscheidungen. Der Begriff ist kontextabhängig und in verschiedenen
Beispiele hierfür sind ein konkreter Bescheid des Amtes über Arbeitslosengeld für eine bestimmte Person oder ein