Versagung
Versagung bezeichnet die formelle Ablehnung eines beantragten Rechts, Vorteils oder Anspruchs durch eine zuständige Behörde oder durch eine gerichtliche Entscheidung. Der Begriff wird vor allem im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht verwendet und steht für den Entscheidungsakt, der den Antrag abschließend ablehnt. Die Versagung wird in einem Bescheid oder Urteil dokumentiert und enthält regelmäßig die Gründen für die ablehnende Entscheidung.
In der Praxis tritt Versagung in vielen Bereichen auf: etwa bei Genehmigungen und Lizenzen (Bau-, Umwelt-, Gewerberecht),
Gegen eine Versagung stehen je nach Rechtsgebiet Rechtsmittel offen, zum Beispiel Widerspruch oder Beschwerde beim zuständigen
Der Unterschied zu ähnlichen Begriffen ist oft feinkalibriert: Versagung betont die offizielle, formelle Ablehnung durch eine
Etymologisch leitet sich der Begriff vom Verb versagen ab, das Scheitern oder Verweigern bedeutet.