Eignungsnachweis
Der Eignungsnachweis ist ein formales Nachweisdokument bzw. -paket, mit dem belegt wird, dass eine natürliche oder juristische Person die erforderliche Eignung für die Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren oder für die Ausführung eines Auftrags besitzt. Er wird vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen verwendet, kann aber auch in anderen Zulassungs- oder Bewertungsverfahren vorkommen.
Inhaltlich umfasst ein Eignungsnachweis typischerweise Nachweise über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Dazu gehören etwa Zertifikate und
Verfahren und Zweck: Der Auftraggeber legt im Ausschreibungs- oder Bewerbungsverfahren die Eignungskriterien fest. Bewerber müssen den
Rechtsrahmen: Der Eignungsnachweis gehört zum Kernbereich des deutschen Beschaffungsrechts und wird unter anderem durch das Gesetz
Siehe auch: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit.
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