Beschaffungsrechts
Beschaffungsrecht bezeichnet den Rechtsbereich, der die Beschaffung von Gütern, Bauwerken und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber sowie durch bestimmte privatwirtschaftliche Einrichtungen regelt. Es zielt darauf ab, Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit in Beschaffungsprozessen sicherzustellen. Hinweis: Der gängige Fachbegriff ist Beschaffungsrecht; in manchen Publikationen findet sich auch die Form Beschaffungsrechts.
Auf nationaler Ebene umfasst es das Vergaberecht, das Bau- und Dienstleistungsbeschaffung regelt, sowie ergänzende Regelungen wie
Zentrale Prinzipien sind Gleichbehandlung, Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist es, einen gerechten Wettbewerb zu
Typische Verfahren sind das offene Verfahren, das nicht-offene Verfahren (Restricted), das wettbewerbliche Dialogverfahren sowie das Verhandlungsverfahren;
Durchsetzung und Rechtswege erfolgen über Vergabekammern und Verwaltungsgerichte; Anfechtungen sind in festgelegten Fristen möglich. Nach der
Das Beschaffungsrecht wird sowohl im öffentlichen Sektor als auch in bestimmten Vorhaben des privaten Sektors angewandt,