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Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist der Prozess, mit dem eine Person um eine ausgeschriebene Beschäftigung bewirbt und ein Arbeitgeber eine qualifizierte Auswahl trifft. Es umfasst oft die Veröffentlichung der Stelle, das Einreichen von Bewerbungsunterlagen, die Sichtung der Unterlagen und die Entscheidung über eine Einladung zu Gesprächen oder weiteren Verfahren sowie schließlich die Anstellung oder Absage.

Typische Schritte umfassen: Veröffentlichung der Vakanz; Einreichung von Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Arbeitsproben); digitales oder

Rechtliche Grundlagen und Ethik: Das Verfahren soll Chancengleichheit gewährleisten. In Deutschland regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Varianten und Dauer: Öffentliche Stellen führen oft formale, mehrstufige Verfahren durch; private Unternehmen unterscheiden sich stark,

Erfolgsaussichten und Feedback: Nach einer Absage besteht oft Anspruch auf eine kurze Rückmeldung oder auf konstruktives

schriftliches
Bewerbungsformular;
Vorauswahl
anhand
Kriterien
wie
Qualifikation,
Erfahrung
und
Motivation;
Einladung
zu
Telefon-
oder
Videointerview;
persönliches
Vorstellungsgespräch;
ggf.
Assessment
Center,
Eignungstests,
Probearbeiten,
Referenzen
oder
Hintergrundprüfungen;
schließlich
Angebot,
Vertragsverhandlung
und
Onboarding.
Diskriminierung
aufgrund
von
Merkmalen
wie
Rasse,
Geschlecht,
Alter,
Religion,
Behinderung
oder
sexueller
Orientierung.
Arbeitgeber
müssen
Bewerberdaten
schützen
und
nach
Ablauf
der
Aufbewahrungspflichten
löschen;
Einwilligungen
müssen
datenschutzkonform
eingeholt
werden.
von
kurzen
Entscheidungsprozessen
innerhalb
weniger
Tage
bis
zu
mehreren
Wochen.
Typische
Reaktionszeiten
nach
Ablauf
der
Bewerbungsfrist
liegen
häufig
bei
ein
bis
drei
Wochen;
vollständige
Entscheidungen
folgen
oft
innerhalb
von
zwei
bis
sechs
Wochen
nach
dem
letzten
Gespräch.
Feedback,
und
Bewerbende
können
daraus
ihre
Unterlagen
und
Vorbereitung
verbessern.