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Eigenkapitalinstrumenten

Eigenkapitalinstrumente sind Finanzinstrumente, die dem Emittenten Eigenkapitalrechte einräumen oder dem Anleger Ansprüche auf den Rest des Vermögens eines Unternehmens nach Abzug der Verbindlichkeiten geben. Auf der Bilanzseite zählen sie zum Eigenkapital des Unternehmens, im Gegensatz zu Fremdkapitalinstrumenten, die vertragliche Rückzahlungsverpflichtungen oder Zinszahlungen begründen. In der Praxis unterscheiden sich diese Instrumente durch Stimmrechte, Dividenden- oder Gewinnbeteiligungsrechte sowie durch ihre Rangfolge im Insolvenzfall.

Zu den gängigsten Typen gehören Stammaktien, die dem Inhaber Stimmrecht und Dividendenansprüche gewähren, sowie Vorzugsaktien, die

In der Bilanzierung gilt in der Regel: Ein Instrument wird als Eigenkapital eingestuft, wenn es keine vertragliche

Eigenkapitalinstrumente dienen der Kapitalbeschaffung, ermöglichen Mitbestimmung und stärken die Eigenkapitalbasis, tragen aber auch zur Verwässerung der

meist
eine
bevorzugte
Dividende
bieten,
oft
aber
eingeschränktes
oder
kein
Stimmrecht
mitbringen.
Daneben
existieren
hybride
oder
quasi-equity
Instrumente
wie
Genussscheine
oder
Partizipationsscheine,
die
Gewinn-
und
Dividendenbeteiligung
ermöglichen,
jedoch
oft
weder
volles
Stimmrecht
noch
eine
feste
Rückzahlung
garantieren.
Ebenso
wird
Mezzanine-Kapital
je
nach
vertraglicher
Ausgestaltung
teilweise
als
Eigen-
oder
als
Fremdkapital
bilanziert;
solche
Instrumente
verbinden
Merkmale
von
Debt
und
Equity.
Verpflichtung
zur
Lieferung
von
Cash
oder
einem
anderen
finanziellen
Vermögenswert
umfasst;
Erträge
hängen
vom
Unternehmenserfolg
ab.
In
IFRS
und
nationalen
Rechnungslegungsvorschriften
gelten
zusätzlich
Kriterien
zur
Bewertung,
Rückführung
und
Offenlegung.
Regulatorisch
spielen
Aktienrecht,
Börsen-
und
Emittentenregeln
sowie
Anforderungen
an
Transparenz
und
Offenlegung
eine
wesentliche
Rolle.
Eigentümeranteile
und
zu
Gewinnrechnungen
bei.