Eigenkapitalinstrumenten
Eigenkapitalinstrumente sind Finanzinstrumente, die dem Emittenten Eigenkapitalrechte einräumen oder dem Anleger Ansprüche auf den Rest des Vermögens eines Unternehmens nach Abzug der Verbindlichkeiten geben. Auf der Bilanzseite zählen sie zum Eigenkapital des Unternehmens, im Gegensatz zu Fremdkapitalinstrumenten, die vertragliche Rückzahlungsverpflichtungen oder Zinszahlungen begründen. In der Praxis unterscheiden sich diese Instrumente durch Stimmrechte, Dividenden- oder Gewinnbeteiligungsrechte sowie durch ihre Rangfolge im Insolvenzfall.
Zu den gängigsten Typen gehören Stammaktien, die dem Inhaber Stimmrecht und Dividendenansprüche gewähren, sowie Vorzugsaktien, die
In der Bilanzierung gilt in der Regel: Ein Instrument wird als Eigenkapital eingestuft, wenn es keine vertragliche
Eigenkapitalinstrumente dienen der Kapitalbeschaffung, ermöglichen Mitbestimmung und stärken die Eigenkapitalbasis, tragen aber auch zur Verwässerung der